Abrechnung
Psychotherapie in Düsseldorf | Katinka Staemmler
Sie sind privat, beihilfeberechtigt, gesetzlich versichtert oder zahlen Ihre Therapie selbst? Hier erfahren Sie alles über meine Abrechnungen.
Sie sind privat versichert oder beihilfeberechtigt?
Private Krankenversicherungen und die Beihilfe decken in den meisten Fällen die Kosten für eine Psychotherapie. Die exakten Konditionen finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen. Um sicherzustellen, dass Sie alle Informationen haben, empfehle ich Ihnen, vor dem ersten Gespräch und den sogenannten probatorischen Sitzungen die Kontaktaufnahme mit Ihrer Krankenkasse.
Sie zahlen Ihre Therapie selbst?
Wenn Sie die Therapie selbst zahlen, entfällt natürlich jede Formalität gegenüber eines Kostenträger. Ihre Daten werden selbstverständlich auch nicht an eine Krankenkasse weitergegeben. Da Krankenversicherungen die Kosten für eine Paartherapie nicht übernehmen, können Sie dieses Therapieverfahren nur als Selbstzahler durchführen.
Sie sind gesetzlich versichert?
Da es sich bei meiner Praxis um eine Privatpraxis handelt, rechne ich nicht mit gesetzlichen Krankenkassen ab.
Häufig gestellte Fragen
Ja! Aktuell bin ich in der glücklichen Lage, neue KlientInnen annehmen zu können.
Jeden Dienstag (12:00-13:00) biete ich eine Telefonsprechstunde an. Sie können mir alternativ auch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen oder mich per E-Mail kontaktieren.
Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier Kontakt
Um mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können, benötige ich eine Kassenzulassung. Da es in Düsseldorf nur eine bestimmte Anzahl an Kassenzulassungen gibt, hatte ich bisher noch nicht die Möglichkeit, eine solche Zulassung zu erwerben.
Als Selbstzahler haben Sie folgende Vorteile:
- Absolute Vertraulichkeit
Keine Dokumentation bei der Krankenkasse, Beihilfe oder anderen offiziellen Stellen und somit ist kein Nachweis beim Abschluss von Versicherungen nötig
Es werden keine Daten an die Krankenkasse weitergegeben. - Therapie auch ohne Diagnose
Unterstützung bei: Krisen, Konflikten, schwierigen Lebensumständen, Stress oder anderen Anliegen, die nicht von einer psychischen Erkrankung herrühren. - Keine Bürokratie
Anträge auf Kostenerstattung, Formulare und Gutachten sind nicht erforderlich, sodass Sie sich direkt auf die Therapie konzentrieren können - Flexible Gestaltungsmöglichkeiten
Sie entscheiden selber über Anzahl und Häufigkeit der Sitzungen - Steuerliche Vorteile
Sie können die Sitzungskosten gem. § 33 EstG unter „außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art“ steuerlich absetzten
Üblicherweise wird eine Psychotherapie von den privaten Kassen übernommen. Bitte überprüfen Sie hierzu Ihre Versicherungsunterlagen. Am besten treten Sie bereits vor der Therapie mit Ihrer Krankenkasse in Kontakt, um die Modalitäten für eine reibungslose Kostenübernahme zu erfragen.
In der Regel übernehmen jedoch die Krankenkassen 3-5 sogenannte probatorische Sitzungen ohne Antrag.
Das lässt sich leider pauschal nicht sagen, da eine Therapie ein sehr individueller Weg ist.